Am 1. September 2024 tritt eine weitreichende Novelle des österreichischen Denkmalschutzgesetzes (BGBL I 41/2024) in Kraft. Diese Reform zielt darauf ab, den Schutz und die Erhaltung von Kulturgütern zu modernisieren und die Kompetenzen des Bundesdenkmalamtes (BDA) zu stärken. Nach einem intensiven Begutachtungsverfahren, das teils auf erhebliche Kritik stieß, wurden die neuen Regelungen verabschiedet. Doch was genau ändert sich?
Details dazu erfahren Sie aus einem Vorabdruck eines Artikels von Karin Sammer aus den ÖVI News 2024/3
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