Der Nutzwert ist eine Maßzahl und drückt das Verhältnis eines Wohnungseigentumsobjektes zu den anderen Wohnungseigentumsobjekten derselben Liegenschaft aus. Er wird berechnet aus der Nutzfläche des Objektes und allfälliger Zu- und Abschläge für werterhöhende oder wertvermindernde Eigenschaften, das sind etwa die Lage innerhalb eines Stockwerkes oder eine bessere Grundrissgestaltung als andere Objekte des Hauses.
Ermittelt werden die Nutzwerte aufgrund eines Gutachtens eines für den Hochbau zuständigen Ziviltechnikers oder eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für das Hochbau- oder Immobilienwesen. Auf Antrag erfolgt eine davon abweichende Nutzwertfestsetzung durch das Gericht oder die Schlichtungsstelle insbesondere dann, wenn
Eine Neufestsetzung der Nutzwerte kann aber auch ohne Gericht oder Schlichtungsstelle insofern erfolgen, indem ein neues Nutzwertgutachten eingeholt wird und alle Wohnungseigentümer den Ergebnissen dieses Gutachtens öffentlich beglaubigt und schriftlich zustimmen.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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