Der Wohnungseigentümer muss auf seine Kosten sein Objekt und die damit verbundenen Einrichtungen warten und instand halten, so dass die anderen Eigentümer keinerlei Nachteil haben. Dazu gehören insbesondere Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie Heizungs- und Sanitäranlagen.
Der Wohnungseigentümer muss ein Betreten und die Benützung seines Objektes zulassen, wenn dies zur Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft und zur Behebung ernster Schäden des Hauses erforderlich ist. Für vermögensrechtliche Nachteile muss der Eigentümer von der Eigentümergemeinschaft angemessen entschädigt werden.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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