Der Abschluss eines Bauabschnittes wird nach dem Fertigstellungsgrad der Hauptanlage beurteilt. Gibt es mehrere selbständige Bauwerke, ist der Fertigstellungsgrad des Bauwerks entscheidend, in dem das Objekt des Erwerbers liegt.
Zur Feststellung des Abschlusses des Bauabschnittes kann der Treuhänder
beiziehen. Diese sind keine Erfüllungsgehilfen des Treuhänders, sondern haften dem Erwerber unmittelbar.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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