Die Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche des Wohnungseigentumsobjektes in m2 abzüglich der Wandstärken, Durchbrechungen und Ausnehmungen der Wände. Nicht in die Nutzfläche einberechnet werden Treppen, offene Balkone, Terrassen sowie etwa Hausgärten oder Lagerplätze. Kellerräume und Dachbodenräume werden nur dann nicht in die Berechnung der Nutzfläche einbezogen, wenn sie nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind.
Die Berechnung der Nutzfläche erfolgt aufgrund des behördlich genehmigten Bauplanes. Ist das nicht möglich oder weicht der Bauplan um mehr als drei Prozent vom Naturmaß ab, wird die Nutzfläche nach dem Naturmaß errechnet.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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