Der Mieter muss das Mietobjekt und seine Einrichtungen in einer solchen Art warten und instand halten, dass die anderen Mieter und der Vermieter keinerlei Nachteile haben. Insbesondere betrifft das die Lichtleitungs-, Gasleitungs-, Wasserleitungs-, Beheizungs- (einschließlich von zentralen Wärmeversorgungsanlagen) und sanitären Anlagen. Liegen in seinem Mietobjekt allerdings ernste Schäden des Hauses oder die Beseitigung einer erheblichen Gesundheitsgefährdung, ist das Sache des Vermieters. Der Mieter muss jedoch ernste Schäden des Hauses sofort dem Vermieter melden, ansonsten kann von ihm ein Ersatz des Schadens gefordert werden.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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