Zu unterscheiden sind die beiden Situationen, die zu neuen Informationspflichten des Maklers führen:
Eine "AGV-Situation" ist typischerweise beim Abschluss eines (Allein-)Vermittlungsauftrags vor Ort beim Verkäufer/Vermieter verwirklicht. Aber auch eine Provisionsvereinbarung mit dem Interessenten erst bei der Besichtigung der Immobilie wäre davon erfasst.
Der Abschluss der Provisionsvereinbarung (Maklervertrag) mit dem Interessenten wird in vielen Fällen ein Anwendungsfall des Fernabsatzvertrages sein.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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