Die Vorlage eines Energieausweises kann entweder durch das Energieausweisvorlagegesetz bei Verkauf oder Vermietung oder aufgrund der länderweise unterschiedlichen baurechtlichen Bestimmungen für bauliche Maßnahmen (wie etwa bei Neu- und Zubauten, umfassenden Sanierungen etc.) erforderlich sein. Der Ausweis dokumentiert eine rechnerisch ermittelte Gesamtenergieeffizienz des zu errichtenden oder bestehenden Gebäudes und bietet Hinweise für mögliche Verbesserungsmaßnahmen.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
Wir verwenden Cookies zur Benutzerführung und Webanalyse, die dabei helfen, diese Webseite zu verbessern. Bitte wählen Sie hier Ihre Cookie-Einstellungen.