Alle Wohnungseigentümer gemeinsam können eine Vereinbarung treffen
Eine derartige Vereinbarung muss schriftlich abgeschlossen werden und darf den gesetzlichen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes nicht widersprechen. Wohnungseigentümer, die eine derartige Funktion erhalten, können allerdings keine Vertretungsbefugnis übertragen bekommen. Die Eintragung einer derartigen Vereinbarung ins Grundbuch ist möglich.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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