Neben einer Fülle von allgemeinen Informationen zum Unternehmen (Adresse, Telefon etc.)vor allem
Damit der Kunde nicht 14 Tage warten muss, bis der Makler tätig sein kann, ist vorgesehen, dass eine vorzeitiges Tätigwerden beauftragt werden kann. Dazu ist erforderlich
Es reicht aus, wenn diese Bestätigung per Mail übermittelt wird, eine Unterschrift ist nicht notwendig. Sie kann aber auch im Vertragsformular angekreuzt werden.
Achtung: die neuen Verbraucherrechte (inkl. mögliche Rücktrittsrechte) gelten nicht für den Mietvertrag oder Kaufvertrag selbst. Diese sind ausdrücklich von der EU-Richtlinie ausgenommen!
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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