Im Vollanwendungsbereich des MRG müssen nützliche Verbesserungsarbeiten entweder
Die Kosten für den Einbau und die Erhaltung eines Behindertenaufzuges muss derjenige Mieter zahlen, der den Einbau verlangt hat.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
Wir verwenden Cookies zur Benutzerführung und Webanalyse, die dabei helfen, diese Webseite zu verbessern. Bitte wählen Sie hier Ihre Cookie-Einstellungen.