Führt der Vermieter im Vollanwendungsbereich des MRG Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten nicht durch, kann er dazu vom Gericht innerhalb angemessener Frist, längstens innerhalb eines Jahres, verpflichtet werden.
Beantragen kann einen derartigen gerichtlichen Auftrag
Kommt der Vermieter diesem gerichtlichen Auftrag nicht nach, kann ein Zwangsverwalter bestellt werden, der die erforderlichen Arbeiten durchführen lässt.
Erhaltungsarbeiten zur Beseitigung einer erheblichen Gesundheitsgefährdung können dem Vermieter nur dann gerichtlich aufgetragen werden, wenn sich die Gesundheitsgefährdung nicht durch andere, den Bewohnern des Hauses zumutbare Maßnahmen abwenden lässt.
Wird die Durchführung von "privilegierten Arbeiten" aufgetragen, müssen diese in jedem Fall durchgeführt werden. Ist allerdings zur Finanzierung anderer Erhaltungsarbeiten eine Erhöhung des Mietzinses notwendig, muss der Antrag abgelehnt werden, wenn die Mehrheit der Mieter und der Vermieter dieser Erhaltungsarbeiten widerspricht.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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