Allgemeine Kosten und Auslagen, die durch den Geschäftsbetrieb entstehen, wie etwa Standardinserate oder der laufende Bürobetrieb, müssen dem Makler nicht ersetzt werden.
Werden allerdings zusätzliche Aufträge erteilt, wie etwa besonders aufwändige Inserate oder Präsentationen, müssen diese Kosten dem Makler dann ersetzt werden, wenn die Zahlung ausdrücklich vereinbart wurde.Dies gilt auch dann, wenn das Geschäft nicht zustande kommt. Zwischen Unternehmer und Konsument muss dieser Kostenersatz immer schriftlich vereinbart werden.
Der Kostenersatz für zusätzliche Aufwendungen wird mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäftes fällig.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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