Gemeinschaftsanlagen sind solche Teile des Hauses, die von jedem Mieter benützt werden können, sofern er bereit ist, sich an den anteiligen Betriebskosten zu beteiligen. Das sind etwa Personenaufzüge, Waschküchen etc. Die Kosten werden entsprechend dem Verhältnis der Nutzflächen der Objekte der Benützer bzw. nach Vereinbarung aller Benützer aufgeteilt. Können die Energiekosten den einzelnen Benützern zugeordnet werden, dürfen sie pauschaliert, etwa durch Münzautomaten, eingehoben werden.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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