Das Bauträgervertragsgesetz schützt Erwerber von Wohn- und Geschäftsräumen vor allem vor dem Verlust ihrer Vorauszahlungen, sollte es zu einer Insolvenz des Bauträgers kommen.
Das BTVG gilt für alle Verträge mit Bauträgern, bei denen der Erwerber vor Fertigstellung mindestens € 150,-- pro m2 Nutzfläche als Vorauszahlung leisten muss. In diesen Betrag einbezogen sind alle Zahlungen, die der Erwerber an den Bauträger oder Dritte leistet, daher auch für vom Bauträger angebotene Sonder- und Zusatzleistungen, die von dritten Professionisten erbracht werden, aber auch Aufschließungskosten, Gebühren oder Steuern.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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