Der Kauf von Liegenschaften ist in den Ausländergrunderwerbsgesetzen der Bundesländer und zum Teil sehr unterschiedlich geregelt. Immer jedoch sind Angehörige von EWR-Staaten Österreichern gleichgestellt, es ist daher keine behördliche Genehmigung erforderlich.
Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) besteht aus den EU-Mitgliedsländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Schweiz ist nicht Mitglied des EWR. Auf Verlangen stellt die zuständige Grundverkehrsbehörde eine Negativbestätigung aus, worin bestätigt wird, dass der Erwerb von der Genehmigungspflicht des Ausländergrundverkehrsgesetzes ausgenommen ist.
Für die Genehmigung eines Kaufes von Liegenschaften durch Angehörige von Nicht-EWR-Staaten ist grundsätzlich erforderlich, dass am Zustandekommen des Rechtsgeschäftes ein kulturelles, soziales oder volkswirtschaftliches Interesse besteht und dass keine staatspolitischen Interessen beeinträchtigt werden.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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