Im Grenzkataster sind die exakten Grundstücksgrenzen angeführt, sie werden von den Vermessungsämtern geführt. Weichen die Grenzen in der Natur von den angegebenen Grenzen im Kataster ab, gelten die im Grenzkataster angeführten Grenzen.
Ist ein Grundstück in den Grenzkataster eingetragen, liegt derselbe Vertrauensschutz und damit Rechtsschutz vor wie bei Eintragungen im Grundbuch. Für die Eintragung eines Grundstückes in den Grenzkataster ist zwingend erforderlich, dass alle Anrainer dem Verlauf der Grenzen vor Ort zustimmen, dass die Grenzpunkte im exakten Bezug des Landeskoordinatensystems vermessen werden und in einer öffentlichen Urkunde dokumentiert sind.
Eine Katastralgemeinde ist eine räumliche Einheit, in der mehrere Grundstücke zusammengefasst sind. Sie haben einen Namen und eine Nummer. Grenzen von Katastralgemeinden, politischen Gemeinden und Sprengeln der Bezirksgerichte dürfen sich nicht überschneiden.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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