Beim Kennwert des "Gesamtenergieeffizienzfaktors" handelt es sich um eine Neuschöpfung der OIB Richtlinie 6 (2011). Die Übergangsbestimmungen zum EAVG 2012 gewährleisten, dass bereits ausgestellte Energieausweise auf die Dauer von 10 Jahren ab ihrer Erstellung weiterhin Gültigkeit haben. Wird daher bei Verkauf und Vermietung ein "alter", aber noch gültiger Energieausweis verwendet, der noch keinen Gesamtenergieeffizienzfaktor ausweist, so reicht es aus, im Immobilieninserat nur den Heizwärmebedarf (HWB) anzugeben.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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