Bei einer Zahlung nach Ratenplan werden die Zahlungen nach Abschluss und entsprechend der Bauabschnitte fällig. Das gilt für Neubauten und sinngemäß auch für die grundlegende Erneuerung von Altbauten. Grundsätzlich muss die erste Rate bei Baubeginn gezahlt werden, die Vereinbarung einer Zahlung vor Baubeginn ist dann zulässig, wenn aufgrund des hohen Wertes der Liegenschaft bereits ausreichende Sicherheit durch die grundbücherliche Sicherstellung besteht.
Vereinbart werden kann eine Zahlung nach Ratenplan A oder Ratenplan B. Bei Zahlung nach Ratenplan A muss der Bauträger eine zusätzliche Bankgarantie oder Versicherung von mindestens 10 Prozent des Preises vorlegen, wenn der Erwerb einem dringenden Wohnbedürfnisses des Erwerbers oder eines nahen Angehörigen dient. Mit dieser Zusatzsicherheit müssen alle Nachteile abgesichert sein, die der Erwerber aus einer Verzögerung oder Einstellung des Bauvorhabens aufgrund eines Konkurses oder Ausgleichs des Bauträgers hat.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
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