Und wieder ist es passiert... OGH 10 Ob 54/24z i
Der Vertragstext lautete:
8. Bewirtschaftungskosten:
8.1. Neben dem Hauptmietzins sind sämtliche Bewirtschaftungskosten für das Gebäude vom Mieter anteilig zu bezahlen.
Bewirtschaftungskosten sind:
Insbesondere die in § 21 MRG aufgezählten Betriebskostenarten, die in § 22 MRG bestimmten Kosten für die Verwaltung, die in § 23 MRG bestimmten Kosten für die Hausbetreuung sowie öffentliche Abgaben und besondere Aufwendungen... (Klicken Sie hier für den vollständigen Vertragstext)
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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