Steuerliche Anreize für „ökologische“ Neubauten und Sanierungen
Wohnungsneubauten, die zwischen dem 31.12.2023 und dem 1.1.2027 fertiggestellt werden können drei Jahre lang den dreifachen Jahres-AfA-Satz (4,5%) anwenden, wenn das hergestellte Wohngebäude zumindest dem Gebäudestandard Bronze nach dem auf der OIB-Richtlinie 6 basierenden „klimaaktiv Kriterienkatalog“ des BMK entspricht.
Auch Sanierungsmaßnahmen in Gebäuden, die zu Wohnzwecken überlassen werden und nach dem Umweltförderungsgesetz unterstützt werden, erhalten eine Steuerbegünstigung in Form eines als Betriebsausgabe oder Werbungskosten zu berücksichtigenden „Öko-Zuschlags“. Im Rahmen dieses Zuschlags sollen 15% der Aufwendungen für thermisch-energetische Sanierungen oder für den Ersatz eines fossilen Heizsystems durch ein klimafreundliches geltend gemacht werden können. Dieser Zuschlag ist befristet auf zwei Jahre. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung soll der Öko-Zuschlag für Aufwendungen zustehen, die im Kalenderjahr 2024 oder 2025 anfallen. Erfasst davon sind etwa die Dämmung von Außenwänden, den Austausch von Fenstern, Dachbegrünungen, den Einbau einer Wärmepumpe oder einer Holzzentralheizung und die Herstellung eines Fernwärmeanschlusses.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
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