Nationalrat beschließt Ende für Gasheizungen in Neubauten
Während das seit 2020 bestehende Ölkesseleinbauverbot auf zentrale Anlagen abzielt, soll für Neubauten ein Einbauverbot für sämtliche Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, also etwa auch für dezentrale Gasheizungen, gelten. Demnach ist für neue Baulichkeiten die Errichtung einer oder mehrerer Anlagen zur Wärmebereitstellung, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, unzulässig. Ebenso unzulässig ist die Errichtung einer oder mehrerer Anlagen zum Anschluss an Fernwärme, die nicht qualitätsgesichert ist (die Kriterien sehen einen 60% Anteil an erneuerbaren Energieträgern und/oder Abwärmenutzung bis 2030 und einen 80% Anteil bis 2035 vor).
Damit soll sichergestellt werden, dass der Bestand an potenziell mit fossilen Brennstoffen betriebenen Anlagen nicht weiter anwächst. Die Regelungen des seit 1.1.2020 geltenden Ölkesseleinbauverbotsgesetzes (ÖKEVG 2019), das die Aufstellung und den Einbau von zentralen mit Öl oder Kohle betriebenen Wärmeberbereitstellungsanlagen verbietet, werden in das neue EWG integriert.
Für bereits laufende Geschäftsfälle und Verfahren, die nach den bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln sind, sind Übergangsbestimmungen vorgesehen. Für das Einbauverbot ist noch eine Notifizierung der Europäischen Kommission notwendig. In Kraft treten werden die Bestimmungen mit dem ab der Kundmachung folgenden Tag.
Das Einbauverbot beschränkt sich auf neue Baulichkeiten: Für die Umstellung bestehender Heizungsanlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, wird von ordnungsrechtlichen Vorgaben in diesem Bundesgesetz abgesehen. Anstatt dessen sollen attraktive Förderangebote im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes (UFG) zu einem Umstieg auf klimafreundliche Heizungen motivieren.
Für die nächsten beiden Jahre (2024 und 2025) wurden an die Länder zusätzlich 50 Millionen Euro im Rahmen des Heizungsumstiegs-Zweckzuschussgesetz beschlossen. Die Länder sollen damit den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen im Sinne des Umweltförderungsgesetzes unterstützen und so zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors beitragen. Der Zweckzuschuss ist an die Bedingung geknüpft, dass die Länder ihre Fördersätze für thermisch-energetische Sanierungen und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen jedenfalls nicht verringern. Beide Gesetzesvorhaben fanden die Zustimmung der notwendigen Zweidrittel-Mehrheit.
Dem Vernehmen nach sollen die aufgestockten Fördermittel bereits ab Jahresbeginn zur Verfügung stehen.
Aus Sicht der Immobilienwirtschaft ist diese Situation völlig unbefriedigend. Der ÖVI hat schon immer wieder darauf hingewiesen, dass es Rechtssicherheit in mehreren Bereichen braucht: Hier ist langfristige Kontinuität gefragt. Auch die Förderungszusicherungen sollen über einen langen Zeitraum klar definiert werden und nicht willkürlich (in einem Wahljahr) angepasst werden. Die unbefriedigende wohnrechtliche Situation sowohl im Mietrecht als auch im Wohnungseigentumsrecht lädt derzeit nicht dazu ein, ein Dekarbonisierungsprojekt auf den Weg zu bringen.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
Wir verwenden Cookies zur Benutzerführung und Webanalyse, die dabei helfen, diese Webseite zu verbessern. Bitte wählen Sie hier Ihre Cookie-Einstellungen.