Mietpreisbremse – 3. MILG im Nationalrat beschlossen
Nachstehend eine kurze Zusammenfassung der Änderungen:
Bisher erfolgte die Anpassung der Kategoriemieten, wenn der VPI gegenüber der letzten Änderung um mehr als fünf Prozentpunkte gestiegen war. Die Richtwertmieten wurden hingegen alle zwei Jahre am 1. April anhand der Veränderung des Jahresdurchschnittswerts des VPIs des Vorjahres gegenüber dem Ausgangswert angepasst. Mit dem 3. MILG werden diese beiden gesetzlichen Valorisierungssysteme einem gemeinsamen jährlichen Anpassungsmodus unterworfen:
Weitere Details zu den Änderungen können Sie dem Beitrag von Christoph Kothbauer entnehmen, der die Änderungen in gewohnter Weise zusammengefasst hat.
Die nunmehr beschlossene Mietpreisbremse wurde bereits im August angekündigt, die Verhandlungen dauerten bis kurz vor dem letzten Nationalratsplenum. Der Abänderungsantrag im Bautenausschuss (der ursprüngliche Entwurf enthielt Verfassungsbestimmungen) wurde nun mit einfacher Regierungsmehrheit beschlossen.
Die von SPÖ und FPÖ eingebrachten Anträge zu einem „Mietenstopp“ fanden keine Mehrheit. Dazu sollten die Indexierungen der Richtwert- und Kategoriemieten vom 1. April 2023 zurückgenommen und sämtliche Mieten bis Ende 2025 eingefroren werden. Auch die Freiheitlichen hatten mit einem Entschließungsantrag einen Mietenstopp gefordert. Demnach sollten die Richtwert- und Kategoriemieten bis inklusive 2026 eingefroren werden, samt einer anschließend maximalen Indexierungsmöglichkeit von 2 %.
Woran es weiterhin fehlt, ist die dringend gebotene gesetzliche Klarstellung, durch die jüngsten Klauselentscheidungen bewirkten massiven Rechtsunsicherheiten, zu beseitigen
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
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