Kautionsgarantie statt Mietkaution?
Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. Kautionsgarantie statt Mietkaution? Seit kurzem wird in Österreich ein neues Modell einer Kautionsgarantie promoted, die an Stelle einer Barkaution die alternative Sicherheit für den Vermieter bringen soll. In einem persönlichen Gespräch mit ÖVI Vorstand Mag. Markus Reithofer und ÖVI Geschäftsführer MMag. Anton Holzapfel erläuterten Michael Patocka (irm kotax Versicherungssysteme) und Peter Ulm (sixB4seven-immo gmbh) die Details dieses Systems:
Das System
Der Vermieter bzw. der Verwalter erhält eine 100%ige Absicherung der Kautionssumme durch die VAV-Versicherungen. Diese gilt ab dem ersten Tag der Vereinbarung und wird ausgezahlt, wenn der Vermieter die Kautionsgarantie in Anspruch nimmt. Die Versicherung wird diesen Betrag dann vom Mieter einfordern. Der Mieter kann sich dann beim Vermieter regressieren, wenn die Kaution zu Unrecht in Anspruch genommen wurde.
In einem ersten Schritt wird nur eine Kautionsgarantie für Wohnungen angeboten. Der aus Kundensicht attraktiv erscheinende Markt der Gewerbeimmobilien wird aus versicherungsrisikotechnischen Gründen noch nicht angeboten, ein Produkt für Freiberufler wird aber angedacht.
Welche Vorteile ergeben sich für den Verwalter?
Die Mietkaution GmbH wirbt damit, dass der Verwaltungsaufwand bezüglich Kaution reduziert wird und eine Bonitätsprüfung des Mieters erfolgt. Bislang war jedoch schon die Frage, ob eine Barkaution erlegt werden kann, oft der Maßstab für eine Bonitätsprüfung durch den Verwalter/Eigentümer. Zu bedenken ist zwar, dass gerade bei kurzfristig notwendigem Wohnungswechsel (Jobwechsel, Scheidung oä) für den Mieter in einem kurzen Zeitraum oft Beträge von mehr als 10.000 EUR (Umzugskosten, Wohnungsadaptierung, Einrichtungsgegenstände, Maklerprovision, Kaution) aufzubringen sind. Dass bei einem Mieter, der angesichts dessen eine Kautionsgarantie anstelle einer Barkaution erlegen will, die Bezahlung der laufenden Mietzinse in Gefahr wäre, ist nicht von vorneherein anzunehmen.
Für kurzfristige Verträge, wie sie beispielsweise in Salzburg, Tirol, Vorarlberg gängig sind, erscheint das Modell jedenfalls attraktiv. Bei langfristigen oder unbefristeten Mietverträgen ist die Kosten-Nutzen-Relation für den Mieter schon deutlich weniger gegeben. Laut Kautionsvorteilsrechner fallen bei einer Kaution von EUR 3.000 monatlich 16,25 EUR an. Das ergibt bei einer Laufzeit des Mietvertrags von fünfzehn Jahren immerhin EUR 2.925 -- die in jedem Fall zu bezahlen sind, ob die Kaution nun fällig wird oder nicht!
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