Der Countdown läuft: Spätestens am 29. Mai 2026 muss die in der EU seit kurzem rechtswirksame neue EU Gebäuderichtlinie in nationales Recht eingepflegt sein. Ein durchaus sportliches Unterfangen, müssen wir uns dabei hierzulande doch um neun Baugesetzgebungen mitsamt Nebenverordnungen kümmern.
Den vollständigen Artikel von Robert Lechner (Leiter Österreichisches Ökologie-Institut und dessen Beratungstochter pulswerk GmbH) aus den ÖVI NEWS 2/24 finden Sie hier.
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