Berechnung der Immobilienertragssteuer
Steuern /
ÖVI Steuerexperte Ing. Mag. Walter Stingl erläutert, wer unter welchen Umständen für die Berechung der Immobilienertragssteuer zuständig ist. Zur Zusammenstellung gelangen Sie hier. Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. ÖVI Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft Berechnung der Immobilienertragssteuer
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