Bauwerksbuch für Wiener Altbauten
Mit der letzten Bauordnungsnovelle 2023 wurde die Verpflichtung zur Erstellung, Registrierung und Führung eines Bauwerksbuchs auf bestimmte Bestandsgebäude ausgeweitet. Mit der Änderung des § 128a sind nun die Gebäudeeigentümer sämtlicher (!) Altbauten in Wien dazu verpflichtet, bis zu unten genannten Stichtagen ein »Bauwerksbuch« anzulegen und in einer eigens geschaffenen Bauwerksbuchdatenbank registrieren zu lassen. Im Zuge der Erstellung des Bauwerksbuchs ist auch eine erstmalige Überprüfung durch einen externen Sachverständigen durchzuführen.
Details erfahren Sie im Beitrag von Mag. Karin Sammer aus dem Newsletter 04/2024.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
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