Mietzinsdeckel als fragwürdiges Instrument
Die (Auslauf-) Mieten der gemeinnützigen Genossenschaften, bei denen im nächsten Jahr mit einer Anhebung von bis zu 15% zu rechnen wäre, sind davon ebenso erfasst wie Richtwertmieten und Kategoriemietzinse. Erstaunlicherweise sind die Bestimmungen, die schon am 1. Oktober 2023 (Mietrecht) bzw. unmittelbar nach Kundmachung im BGBl (WGG betreffend) in Kraft treten sollen, als Verfassungsbestimmungen konzipiert, benötigen also die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ.
Aus welchem Grund ein 3. MILG plötzlich als Verfassungsbestimmung erforderlich wäre, bleibt dem kundigen Leser genauso verborgen wie die Frage der Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen:
Abgestellt wird nämlich auf eine maximale Anhebung von 5% pro Jahr, dies für die nächsten 3 Jahre.
Im RichtwertG wäre eine Anhebung erstmals wieder am 1.4.2025 möglich, dann am 1.4.2026 (mit jeweils maximal 5% bezogen auf die durchschnittliche Veränderung des VPI in vorangegangenen Jahr). Ab 2027 wird der Betrachtungszeitraum auf die durchschnittliche Veränderung der letzten drei Jahre ausgedehnt. Die Veröffentlichung der Richtwerte hätte dann nicht mehr durch das BMJ, sondern die Bundesanstalt Statistik Österreich auf deren Website zu erfolgen.
Der genaue parlamentarische Fahrplan (Bautenausschuss, Plenum) ist noch nicht festgelegt.
Mediale Resonanz hat die OTS-Meldung des ÖVI https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230830_OTS0090/mietzinsdeckel-als-fragwuerdiges-instrument ua in folgenden Medien erzeugt:
https://orf.at/stories/3329331
https://sound.orf.at/radio/oe1/beitrag/2572694?origin=orf.at
https://www.puls24.at/video/puls-4-aktuell/puls-4-aktuell-vom-30082023/v1abel7pf2m8v
https://tvthek.orf.at/profile/Oberoesterreich-heute/70016/Oberoesterreich-heute/14191829
https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-1/1203/ZIB-1/14191766
https://www.meinbezirk.at/c-wirtschaft/breite-enttaeuschung-ueber-mietpreisdeckel_a6236337
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
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